2. Mobbing am Arbeitsplatz


Mobbing kommt aus dem Englischen "to mob" und heißt auf deutsch "anpöbeln". Mobbing am Arbeitsplatz ist mehr als schlechtes Betriebsklima und schlimmer als gelegentlich schlecht gelaunte Vorgesetzte. Mobbing ist eine systematischen Ausgrenzung und Erniedrigung eines anderen Menschen!

Die häufigsten Mobbinghandlungen

Mobbing wird von einer oder mehreren Personen betrieben. Die Betroffenen haben im fortgeschrittenen Stadium kaum eine Chance, sich selbst zu helfen. Entsprechend den Untersuchungen von Carmen Knorz und Dieter Zapf* treten folgende Mobbinghandlungen gehäuft auf:

Hinter dem Rücken wird schlecht über jemanden gesprochen Falsche oder kränkende Beurteilungen der Arbeitsleistungen Kontakt- verweigerungen durch Andeutungen Einschränkung d. Äußerungsmöglichkeiten durch Vorgesetzte
Man wird lächerlich gemacht. Anschreien, lautes Schimpfen Zuteilung sinnloser Aufgaben Zuteilung ständig neuer Aufgaben
Zuteilung von Aufgaben weit unter dem Können Zuteilung kränkender Aufgaben Kollegen wird das Ansprechen verboten Abwertende Blicke oder Gesten
Entscheidungen werden in Frage gestellt Kollegen schränken die Äusserungsmöglichkeiten ein Verdächtigung, psychisch krank zu sein Angreifen der politischen Einstellung
Gerüchte werden verbreitet Man lässt sich nicht ansprechen Mündliche Drohungen Ständige Kritik am Privatleben,
an der Arbeit

* Knorz, Carmen / Zapf, Dieter (1996): Mobbing - eine extreme Form sozialer Stressoren am Arbeitsplatz. In: Zeitschrift für Organisationspsychologie, 40. Jg. (N.F.14). Göttingen: Hogrefe-Verlag

Mobbing - die Folgen für Betroffene und Betrieb

Durch Mobbing kann es zu körperlichen und psychischen Beeinträchtigungen und Erkrankungen kommen.

Körperliche Erkrankungen
  • Alkoholismus
  • Medikamentenmissbrauch
  • Kopfschmerzen
  • Kreislaufprobleme
  • Magenbeschwerden
  • Schlafstörungen
  • Schweißausbrüche
  • stressbedingter Zusammenbruch

Psychische Erkrankungen
  • Konzentrationsprobleme
  • Alpträume
  • Selbstzweifel
  • Depressionen
  • Verfolgungswahn
  • Verzweiflung
  • Gereiztheit
  • Hektik
  • Rastlosigkeit

Mobbing ist ein Phänomen unter dem rund 1,5 Millionen Berufstätige leiden. Hochrechnungen gehen von einem gesamtwirtschaftlichen Schaden von mehreren Milliarden Euro aus.

Infolge der erlittenen Quälerei leidet die Arbeitsmotivation und die Kreativität. Die Missstände können zur inneren Kündigung bei den Betroffenen führen. Weitere Mobbingfolgen sind fehlerhafte Arbeit, Ausfallzeiten und Unfälle, die dem Unternehmen mitunter teuer zu stehen kommen.

Mobbing verursacht bei einzelnen Menschen nicht nur schwere Erkrankungen, sondern kann den Betroffenen schlimmstenfalls in den Selbstmord treiben.

Mobbing - Täter, Opfer und Mitläufer

Täter

Täter suchen sich einen hierarchisch niedrigeren Mitarbeiter, um daran den von ranghöheren Personen ausgeübten Druck abzulassen.
Täter mobben ihre Vorgesetzten oft aus Neid, Missgunst, Karrierestreben oder Angst um den eigenen Arbeitsplatz.
Täter versuchen sich einen äußeren Feind zu schaffen, um die eigene Gruppe zu stärken.
Täter die Informationen bewusst vorenthalten, möchten durch den eigenen Wissensvorsprung ihren Arbeitsplatz absichern.
Täter instrumentalisieren Dritte für ihre Mobbing-Zwecke. Sie mobben auch durch oder über einen Vorgesetzten.


Opfer

Opfer heben sich oft durch besondere Merkmale von der Gruppe ab. Das Aussehen, eine Behinderung oder die Ansichten des Opfers können besondere Merkmale sein.
Opfer sind oft Personen, die sich von den anderen am meisten unterscheiden.


Mitläufer

Mitläufer tragen die persönlichen Angriffe auf eine Person oder Gruppe schweigend mit und ermöglichen durch ihre Passivität den Fortlauf der Handlung. Hier mangelt es an Zivilcourage.

Mobbing aus rechtlicher Sicht

Nicht zuletzt wegen der enormen volkswirtschaftlichen Schäden, existieren in Frankreich und Schweden eigene Schutzgesetze gegen Mobbing. Einen direkten Schutz vor Mobbing enthält das deutsche Rechtssystem nicht. Jedoch gibt es Gesetze, die auch als Schutz vor Mobbing gesehen werden können.

Besonders hervorzuheben sind folgende Artikel aus dem Grundgesetz:

  • Artikel 1 Die Würde des Menschen ist unantastbar...
  • Artikel 2 Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit...
  • Artikel 3 Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden...

Auch das Betriebsverfassungsgesetz beinhaltet eine Reihe von Schutzrechten, die eine rechtliche Handhabe gegen weitere Schikanen ermöglichen. Darüber hinaus beinhaltet es die Fürsorgepflicht des Arbeitgeber, so dass es erst gar nicht zu Mobbinghandlungen kommen sollte.


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