5. Alkoholismus am Arbeitsplatz


Der missbräuchliche Umgang mit Alkohol und die Folgen werden in unserer Gesellschaft gerne verharmlost. Alkoholisierte Mitarbeiter stellen im Betrieb jedoch ein Sicherheitsrisiko für sich und andere dar. Beim Umgang mit Alkoholproblemen am Arbeitsplatz haben Sie als Vorgesetzter daher eine Schlüsselfunktion.

Volksdroge Alkohol und die Folgen

Europaweite Untersuchungen zeigen, dass 5-11% der Mitarbeiter Alkohol- oder andere Abhängigkeitsprobleme haben.

Etwa zwei Drittel der Alkoholkranken sind Männer, zwei Drittel der Medikamentenabhängigen sind Frauen. Bei 10% bis 30% aller Arbeits- und Wegeunfälle spielt Alkohol eine Rolle.

Der volkswirtschaftliche Schaden durch Missbrauch der Volksdroge Alkohol beträgt in Deutschland mindestens 10 Milliarden Euro pro Jahr.

Wie Sie Mitarbeiter mit Alkoholproblemen erkennen

Hat ein Mitarbeiter Alkoholprobleme kommt es früher oder später zu Auffälligkeiten allgemeiner und psychischer Art.

Allgemeine Auffälligkeiten
  • Alkoholkranke tarnen oft den Alkoholgeruch(z.B. Atemreiniger, Zwiebel, Mundwasser etc.)
  • Alkoholkranke trinken meist schon morgens(morgendliches Entzugstrinken)
  • Bei Alkoholkranken häufen sich Kurzerkrankungen
  • Alkoholkranke lassen sich oft durch Dritte entschuldigen, gehen Führungskräften aus dem Weg und verlassen häufig ihren Arbeitsplatz.

Psychische Auffälligkeiten
  • Alkoholkranke fallen durch mangelnde Kritikfähigkeit und lautes, teilweise unkontrolliertes Reden auf.
  • Alkoholkranke leiden oft unter Stimmungsschwankungen
  • Alkoholkranke zeigen oft eine verkrampfte Arbeitsweise und einen schlechte Konzentrationsfähigkeit

Wenn ein Mitarbeiter unter Alkoholeinfluss steht

Wenn Sie als Vorgesetzter den Eindruck haben, dass ein Mitarbeiter seine Arbeit ohne Gefahr für sich oder andere nicht mehr ausführen kann, dann gehen sie folgendermaßen vor:

  • 1. Entscheiden Sie nach Ihrer eigenen Wahrnehmung,
    d.h. Sie bilden sich Ihr eigenes Urteil und handeln umgehend.
  • 2. Entfernen Sie den Mitarbeiter von seiner aktuellen Tätigkeit.
  • 3. Falls möglich, ziehen Sie einen Zeugen hinzu, der Ihren Verdacht bestätigt.
  • 4. Falls möglich, holen Sie eine Rückversicherung bei Ihrem Vorgesetzten ein.
  • 5. In schwierigen Fällen sollten Sie möglichst Hilfe anfordern (Kollegen, Werkschutz, etc.).
  • 6. Sorgen Sie für einen sicheren Heimtransport des betroffenen Mitarbeiters.
    Nicht einfach nach Hause schicken!
  • 7. Führen Sie bei nächster Gelegenheit ein Gespräch mit dem auffällig gewordenen Mitarbeiter.

Tipp Icon Achtung » Objektive Beweismittel wie den Alkomat dürfen Sie ohne die Zustimmung des Mitarbeiters meist nicht einsetzen.

Wichtige Unfallverhütungsvorschriften

Als Personalverantwortlicher sollten Sie in bezug auf Alkohol am Arbeitsplatz folgende Unfallverhütungsvorschriften kennen.

§ 38 UVV, Absatz 1: Versicherte dürfen sich durch Alkoholgenuss nicht in einen Zustand versetzen, durch den sie sich Selbst oder andere gefährden können.

§ 38 UVV, Absatz 2: Versicherte, die infolge Alkoholgenusses oder anderer berauschender Mittel nicht mehr in der Lage sind, ihre Arbeit ohne Gefahr für sich oder andere auszuführen, dürfen nicht beschäftigt werden.

Interventionsmöglichkeiten

Alkoholkranke brauchen konsequente Führungskräfte. Unternehmer und Führungskräfte tragen eine soziale Verantwortung für ihre Mitarbeiter. Deshalb müssen Sie bei Suchtauffälligkeiten rechtzeitig und konsequent eingreifen.

Sie haben die Möglichkeit, durch ein konsequentes Handeln bei dem Betroffenen den Leidensdruck auszulösen, den er braucht, um das Versteckspiel vor sich und seiner Umwelt zu beenden.

Nach Erkenntnissen der Suchtberatungsstellen kann die Angst vor dem Verlust des Arbeitsplatzes sehr wohl ausreichen, um den Suchtkranken dahin zu bewegen, endlich Hilfe anzunehmen.

Ein Verzeichnis der Suchtberatungsstellen finden Sie unter: www.bzga.de/service/beratungsstellen/suchtprobleme/


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